Geflügelpest

Informationen zum Geflügelpestvirus

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen weist alle Geflügelhalter auf die hohe Gefahr der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest über Wildvögel in Hausgeflügelbestände hin. Daher gilt derzeit eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Mittelsachsen unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/gefluegelpestvirus.html

Tierseuchenrechtliche_Allgemeinverfügung_ 26.03.2021

Allgemeinverfügung_Aufstallung_10.03.2021

Rückfragen richten Sie bitte direkt an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz.